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Schwarzinger/Wiesner

Umgründungssteuer-Leitfaden

3. Aufl. 2013

ISBN: 978-3-7073-1956-9

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Umgründungssteuer-Leitfaden (3. Auflage)

S. 1269 Artikel III – Einbringungen

A. Struktur der Einbringungen


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Rechtsgrundlagen
Gesellschaftsrecht: § 202 UGB, §§ 6, 6a Abs 1, 2 und 4, § 52 GmbHG, §§ 20ff, 45, 150, 224 AktG, § 92 BWG, § 61a VAG
Abgabenrecht: §§ 1222 UmgrStG, Rz 640 – 1285 UmgrStR 2002
Gesellschaftsrechtlicher Akt
Vermögensübertragung (s unter Vermögen) auf gesellschaftsvertraglicher Grundlage (s unter Einbringungsvertrag) auf eine neugegründete oder bestehende Körperschaft (s unter übernehmende Körperschaft) mit oder ohne Gewährung von Anteilen der übernehmenden Körperschaft (siehe unter Gegenleistung) an den oder die Einbringenden (s unter Einbringender).
Einbringender
Jeder (im In- und Ausland ansässige natürliche Person, Personengesellschaft des Zivil- und Unternehmensrechts und juristische Person des privaten und öffentlichen Rechts), der Vermögen im Sinne des § 12 UmgrStG besitzt. Bei Einbringung durch Treuhänder Zurechnung zum Treugeber (§ 24 BAO).
Übernehmende Körperschaft
Im Inland ansässige Kapitalgesellschaften oder Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften, EU-Gesellschaften gemäß Anlage zum UmgrStG sowie im Ausland ansässige, den inländischen vergleichbare Kapitalgesellschaften oder Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften, wenn mit dem Sitzstaat ein Doppelbesteuerungsabkommen besteht (§ 12 Abs 3 Z 2 UmgrStG).
Beachte:
1. Ein...

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