Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
SWK 25, 1. September 2019, Seite 1055

Ist YouTube für Urheberrechtsverletzungen seiner Nutzer verantwortlich und daher zur Unterlassung verpflichtet?

Entscheidung: 4 Ob 74/19i.

Norm: Art 14 Abs 1 Richtlinie 2000/31/EG über den elektronischen Geschäftsverkehr.

Der OGH ersucht den EuGH um Auslegung vor allem des Art 14 Richtlinie 2000/31/EG zum elektronischen Geschäftsverkehr. Dabei geht es um die Frage, ob YouTube seine neutrale Rolle als Host-Service-Provider und damit das Haftungsprivileg verliert, wenn dem Nutzer zusätzlich zum Betrieb der Online-Videoplattform bestimmte Begleitservices angeboten werden, wie vor allem die Verknüpfung der von den Nutzern hochgeladenen Videos mit Werbung („monetarisieren“).

Daten werden geladen...