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SWK 25, 1. September 2019, Seite 1042

Grenzüberschreitende Nutzungseinlage

Entscheidung: RV/1100628/2016, Revision zugelassen.

Norm: § 6 Z 6 lit a EStG.

(B. R.) – Nutzungseinlagen in Körperschaften liegen vor, wenn ein Anteilsinhaber der Gesellschaft Kapital oder Wirtschaftsgüter unentgeltlich oder gegen ein unangemessen niedriges Entgelt zur Nutzung überlässt oder der Gesellschaft gegenüber Dienstleistungen unentgeltlich oder gegen ein unangemessen niedriges Entgelt erbringt (Raab/Renner in Renner/Strimitzer/Vock, KStG [25. Lfg, 2014] § 8 Tz 40 mwN). Das Eigentum am Wirtschaftsgut geht dabei nicht auf die Gesellschaft über; diese ist lediglich berechtigt, das Wirtschaftsgut zu nutzen. Im rein innerstaatlichen Fall führt der Nutzungsvorteil bzw der Vorteil aus Dienstleistungen nach herrschender Ansicht weder zu Einnahmen beim Gesellschafter noch zu Betriebsausgaben bei der Gesellschaft; sie bleiben somit steuerlich neutral (Zorn, RdW 2016, 426; ; zu den in der Literatur vertretenen unterschiedlichen Auffassungen ausführlich Raab/Renner in Renner/Strimitzer/Vock, KStG [25. Lfg, 2014] § 8 Tz 40/1 und 42 ff).

Erfolgen Nutzungsüberlassungen hingegen an ausländische Gesellschaften, kommt unter den dort angeführten Voraussetzungen § 6 Z 6 lit a EStG zur Anwen...

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