Steuerrecht für die Praxis
4. Aufl. 2021
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S. 123Kapitel 4
Einkommensteuer – Betriebsvermögensvergleich, Zu- und Abflussprinzip
1. Einkünfteermittlung durch Betriebs- vermögensvergleich
1.1. Allgemeine Ermittlungsgrundsätze des Betriebsvermögensvergleichs
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Beim Betriebsvermögensvergleich ermittelt sich der Gewinn durch doppelte Buchführung aufgrund des ermittelnden Unterschiedsbetrags zwischen dem Betriebsvermögen am Schluss des Wirtschaftsjahres und dem Betriebsvermögen am Schluss des vorangegangenen Wirtschaftsjahres.
Jede Änderung des Betriebsvermögens führt daher auch zu einer Änderung des Gewinns. Einlagen und Entnahmen haben auf den Gewinn keine Auswirkung und sind steuerneutral (§ 4 Abs 1). Die Einkünfteermittlung nach dem Betriebsvermögensvergleich folgt dem Grundsatz, dass:
Einnahmen in der Periode der wirtschaftlichen Realisation als Ertrag und
Ausgaben in der Periode der wirtschaftlichen Veranlassung als Aufwand zu
berücksichtigen sind.
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Allgemeine Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung
Die Ermittlung nach dem Betriebsvermögensvergleich erfolgt nach den allgemeinen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung (GoB, § 4 Abs 2). Dabei sind nach dem formellen Grundsatze die Geschäftsvorfälle vollständig, richtig, rechtzeitig und geordnet zu erfassen (