Steuerrecht für die Praxis
4. Aufl. 2021
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
S. 95Kapitel 3
Einkommensteuer - Besteuerung, Grundsätze der Einkünfteermittlung
1. Besteuerung - Steuersätze
1.1. Besteuerung natürlicher Personen nach dem Tarif (§ 33 EStG)
145
Das Einkommen einer natürlichen Person unterliegt grundsätzlich einem progressiven Einkommensteuertarif (§ 33).
Die Progression wird grundsätzlich durch die Bestimmung des Durchschnittssteuersatzes oder des Grenzsteuersatzes gemessen. Durchschnittssteuersatz ist der durchschnittliche Satz auf die gesamten Einkünfte. Grenzsteuersatz ist der Satz, der auf jeden weiteren verdienten Betrag zur Anwendung kommt. Der Einkommensteuertarif knüpft aktuell an den Grenzsteuersatz an. Die Einkommensteuer beträgt jährlich (§ 33 Abs 1):
0 % für die ersten EUR 11.000 (steuerfreies Existenzminimum),
20 % für Einkommensteile über EUR 11.000 bis EUR 18.000,
35 % für Einkommensteile über EUR 18.000 bis EUR 31.000,
42 % für Einkommensteile über EUR 31.000 bis EUR 60.000,
48 % für Einkommensteile über EUR 60.000 bis EUR 90.000,
50 % für Einkommensteile über EUR 90.000,
55 % für Einkommensteile über EUR 1.000.000 (zeitlich beschränkt bis 2025).
Einkommen EUR 50.000: Bei einem Einkommen von EUR 50.000 sind die ersten EUR 11.000 steuerfrei,...