zurück zu Linde Digital
TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe
Perl

Steuerrecht für die Praxis

4. Aufl. 2021

ISBN: 978-3-7073-4368-7

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Steuerrecht für die Praxis (4. Auflage)

S. 677Kapitel 19

Finanzstrafrecht - Materielles Finanzstrafrecht

1. Überblick

1106

Das Finanzstrafrecht ordnet verwaltungsrechtliche oder gerichtliche Strafen für steuerliche Pflichtverletzungen von Steuerpflichtigen an, die fahrlässig oder vorsätzlich begangen wurden. Die Strafen bestehen entweder aus Geld- oder in Freiheitsstrafen.

1107

Finanzstrafsubjekt

Finanzvergehen begehen natürliche Personen als schuldhaft, vorsätzlich oder grob fahrlässig handelnde unmittelbare Täter, Bestimmungstäter oder Beteiligungstäter (subjektive Tatseite). Neben dem Täter kann auch ein Verband zusätzlich für Straftaten von Mitarbeitern oder Entscheidungsträgern verantwortlich gemacht werden.

1108

Finanzstrafobjekt

Finanzvergehen sind sowohl die als Finanzstraftatbestand im FinStrG aufgezählten, mit Strafe bedrohten Taten (objektive Tatseite) natürlicher Personen als auch andere ausdrücklich mit Strafe bedrohten Taten, wenn sie in einem Bundesgesetz als Finanzvergehen oder als Finanzordnungswidrigkeit bezeichnet sind.

Die Handlung muss sich auf eine durch das FinStrG erfasste Abgabe beziehen, im Zeitpunkt ihrer Begehung strafbar sein und im Inland begangen worden sein. Die Strafbarkeit kann durch den Rücktritt vom Versuch, durch Verjährung, d...

Steuerrecht für die Praxis

Für dieses Werk haben wir eine Folgeauflage für Sie.