Steuerrecht für die Praxis
4. Aufl. 2021
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S. 599Kapitel 17
Abgabenverfahren – Überblick, Beteiligte, Ermittlungsverfahren
1. Überblick
968
Zweck des Abgabenverfahrens ist es in einem förmlichen, rechtsstaatlichen Verwaltungsverfahren (i) den Sachverhalt zu ermitteln, der den Tatbestand einer Abgabe erfüllen könnte, (ii) über das Vorliegen eines Abgabenanspruchs und dessen Höhe zu entscheiden und (iii) diesen entsprechend einzuheben.
969
Verfahren, Parteien und Abgabenbehörde als Beteiligte
Das Abgabenverfahren ist in der Bundesabgabenordnung (BAO) geregelt. In Sonderfällen kommt das Allgemeine Verwaltungsgesetz (AVG) zur Anwendung oder die Landesabgabenordnungen (LAO), die jedoch seit der Erweiterung des Geltungsbereichs der BAO kaum mehr von praktischer Relevanz sind.
Parteien sind (i) Abgabenschuldner, (ii) Beschwerdeführer, aber auch (iii) alle Personen, auf die sich die Tätigkeit einer Abgabenbehörde bezieht (§ 78). Sie haben bestimmte Rechte und Pflichten im Abgabenverfahren. Eine wichtige Position nehmen gesetzliche Vertreter der Parteien ein, die ebenso Rechte und Pflichten im Abgabenverfahren haben.
Abgabenbehörden sind mit der Erhebung der Abgaben betraut und haben dafür spezielle Befugnisse. Ihre konkrete Zuständigkeit bestimmt sich nach örtl...