Steuerrecht für die Praxis
4. Aufl. 2021
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S. 241Kapitel 7
Einkommensteuer – Ermittlung des Einkommens
1. Einkommensermittlung – Überblick (§ 2 EStG)
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Das Einkommen ist Bemessungsgrundlage der Ertragsteuer und ergibt sich aus der Saldierung des Gesamtbetrages der Einkünfte, der Sonderausgaben, außergewöhnlichen Belastungen und Freibeträgen.
Das Einkommen ermittelt sich aus (§ 2 Abs 2):
dem Gesamtbetrag der Einkünfte nach Ausgleich mit Verlusten,
nach Abzug von Sonderausgaben,
nach Abzug von außergewöhnlichen Belastungen bei natürlichen Personen und
nach Abzug von Freibeträgen.
Der Steuerpflichtige erzielt Einkünfte als freiberuflicher Steuerberater von EUR 120.000, ferner Verluste aus Vermietung von EUR 30.000 sowie Einkünfte aus einem Hotel von EUR 40.000, darüber hinaus Spekulationseinkünfte in Höhe von EUR 400. Daneben erzielt er Bruttozinserträge von EUR 1.000 aus einer Unternehmensanleihe, von denen KESt einbehalten wurde. Private Steuerberatungsausgaben wurden in Höhe von EUR 1.500 geleistet. Die noch offenen Verlustvorträge aus vorjährigen Verlusten des Hotelbetriebes betragen EUR 40.000. Der Gesamtbetrag der Einkünfte ergibt EUR 130.000 (EUR 120.000 plus EUR 40.000 abzüglich EUR 30.000). Die Spekulationsgeschäfte liegen unter der ...