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Entgeltfortzahlung für Einsatzkräfte im Katastrophenfall
Mit BGBl I 2019/74, ausgegeben am , wurden das Angestelltengesetz, das Gutsangestelltengesetz, das ABGB, das Landarbeitsgesetz und das Katastrophenfondsgesetz angepasst, um zukünftig Arbeitnehmern einen Entgeltfortzahlungsanspruch bei Katastrophenhilfseinsätzen unter bestimmten Voraussetzungen zuzusichern:
Bei einer Dienstverhinderung aufgrund eines Einsatzes als freiwilliges Mitglied einer Katastrophenhilfsorganisation, eines Rettungsdienstes oder einer freiwilligen Feuerwehr bei einem Großschadensereignis nach § 3 Z 2 lit b KatFG (BGBl 1996/201) oder als Mitglied eines Bergrettungsdienstes haben Angestellte und Dienstnehmer einen Anspruch auf Fortzahlung des Entgelts, wenn das Ausmaß und die Lage der Dienstfreistellung mit dem Dienstgeber vereinbart werden.
Arbeitgeber, die Entgeltfortzahlungen an Dienstnehmer leisten, die bei einem Großschadensereignis oder bei einem Bergrettungseinsatz zumindest acht Stunden durchgehend eingesetzt waren, können Ersatzansprüche gegenüber dem Katastrophenfonds geltend machen. Bei einem Großschadensereignis handelt es sich um eine Schadenslage, bei der während eines durchgehenden Zeitraums von zumindest acht Stunden insgesamt mehr als 100 Personen notwendig im Einsatz sind.
Anmerkung: Dem Gese...