Handbuch Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht
2. Aufl. 2019
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
S. 197Anhang I
Vortrag an den Ministerrat (Steuerreform 2015/2016)
Bekämpfung von Steuer- und Sozialbetrug (1,9 Milliarden €)
Durch Steuer- und Sozialbetrug entstehen enorme Schäden, die auch durch die in den vergangenen Jahren erfolgten gesetzgeberischen Initiativen nicht hinreichend eingedämmt werden konnten.
Es werden daher folgende Maßnahmen umgesetzt:
Registrierkassenpflicht – Steuerverkürzung bei Bargeschäften (900 Mio. €)
Zur Bekämpfung von Umsatzverkürzung bei Bargeschäften wird eine Registrierkassenpflicht auf Basis der Empfehlungen der Steuerreformkommission eingeführt.
Zur Stärkung der Belegkultur soll künftig für jeden Geschäftsfall ein Beleg erteilt werden (Belegerteilungspflicht).
Barumsätze sind ab dem ersten Euro einzeln aufzuzeichnen. Die Art der Aufzeichnung bleibt den Unternehmen überlassen.
In Betrieben, die überwiegend Barumsätze machen, erfolgt ab einem Nettoumsatz von 15.000 € pro Jahr die Einzelaufzeichnung verpflichtend per Registrierkasse.
Jede Registrierkasse ist mit einer technischen Sicherheitslösung gegen Manipulationen zu schützen.
Die strafrechtliche Behandlung von Manipulationsprogrammen ist zu prüfen.
Die Kalte-Hände-Regelung bleibt in ihrer bisherigen Form erhalten...