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Verdeckte Ausschüttung
Dass eine verdeckte Ausschüttung auch dann vorliegen kann, wenn eine dem Gesellschafter nahestehende Person begünstigt wird, entspricht der ständigen Rechtsprechung des VwGH. – (§ 8 KStG 1988), (Abweisung)
( Ro 2016/15/0021)