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Schnetzinger/Hilber

Personalverrechnung in der Insolvenz

3. Aufl. 2019

ISBN: 978-3-7073-3454-8

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Dokumentvorschau
Personalverrechnung in der Insolvenz (3. Auflage)

S. 26517. Altersteilzeit und Insolvenz

17.1. Grundlage der Altersteilzeit

Mit dem Ziel, die Arbeitslosigkeit zurückzudrängen und einen gleitenden Übergang in die Pension zu schaffen, wurde im Jahr 1999 die Altersteilzeit gesetzlich geregelt und bereits mehrmals reformiert. Aus den verschiedenen Änderungen finden Insolvenzverwalterinnen unterschiedlichste Vereinbarungen und Gesetzesgrundlagen bei Beschäftigten mit Altersteilzeit – selbst im gleichen Betrieb – vor. Deshalb sind auch die Leistung des AMS und Sanktionen bei Kündigung einer Ersatzarbeitskraft unterschiedlich. Die entsprechenden Bestimmungen finden sich in den § 27, 27a, 28, 39 AlVG.

17.1.1. Geförderte Altersteilzeit und Voraussetzungen

Individuell wird die wöchentliche Arbeitszeit zwischen Arbeitnehmerin und Arbeitgeberin vertraglich vereinbart. Die Arbeitgeberin erhält vom AMS ein Altersteilzeitgeld für einen Teil der Mehrkosten durch den vereinbarten Lohnausgleich bis zur Höchstbeitragsgrundlage zur Sozialversicherung (aktuelle Information unter www.ams.at).

17.1.1.1. Vereinbarung Arbeitnehmerin und Arbeitgeberin

Für die Arbeitnehmerin besteht kein Rechtsanspruch auf Abschluss einer Altersteilzeitvereinbarung. Eine Altersteilzeitvereinbar...

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