Herbert Schnetzinger/Andrea Hilber

Personalverrechnung in der Insolvenz

3. Aufl. 2019

ISBN: 978-3-7073-3454-8

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Personalverrechnung in der Insolvenz (3. Auflage)

S. 1607. Tod der Arbeitnehmerin

Ludwig Pirklbauer

Sobald das Standesamt die Sterbeurkunde an das Verlassenschaftsgericht übermittelt, wird von diesem das Verlassenschaftsverfahren eingeleitet. Dieses Gericht veranlasst auch (amtswegig) die Todesfallaufnahme durch den zuständigen Notar als Gerichtskommissär. Im Rahmen der Todesfallaufnahme werden alle Umstände, die für die Verlassenschaftsabhandlung und allfällige pflegschaftsgerichtliche Maßnahmen erforderlich sind, erhoben.

Die Verlassenschaft (früher als der ruhende Nachlass bezeichnet) umfasst alle (vererblichen) vermögenswerten Rechte und Pflichten im Todeszeitpunkt. Private Vermögensrechte sind in der Regel aktiv und passiv vererblich. Zwischen dem Tod des Erblassers und dem Eintritt der Rechtskraft des Einantwortungsbeschlusses bildet die Verlassenschaft als juristische Person und Rechtsträger sowie Besitzer des Nachlassvermögens das Bindeglied zwischen dem Erblasser und dem Erben.

Die Verlassenschaft ist solange parteifähig, bis sie durch die Einantwortung auf den bzw die Erben übergeht. Dh ab dem Zeitpunkt der Einantwortung (Einantwortungsbeschluss ist maßgebend) erhalten anstelle der Verlassenschaft jeweils der bzw die Erben Parteie...

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