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Schnetzinger/Hilber

Personalverrechnung in der Insolvenz

3. Aufl. 2019

ISBN: 978-3-7073-3454-8

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Dokumentvorschau
Personalverrechnung in der Insolvenz (3. Auflage)

S. 524. Betriebsübergang und Insolvenz

Bei Übergang eines Unternehmens, Betriebes oder Betriebsteiles außerhalb der Insolvenz, wie auch während der Zeit eines Sanierungsverfahrens mit Eigenverwaltung, gelten die Bestimmungen des Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetzes (AVRAG). Die Übernehmerin tritt nach § 3 Abs 1 AVRAG mit allen Rechten und Pflichten in die Arbeitsverhältnisse ein, die im Zeitpunkt des Überganges bestehen.

Erfolgt die Übertragung des Unternehmens jedoch nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens als Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung oder als Konkursverfahren, so entfällt diese automatische Übernahme der Arbeitsverhältnisse gemäß § 3 Abs 2 AVRAG. Voraussetzung ist allerdings, dass die faktische Übernahme des Unternehmens durch die Erwerberin nach Insolvenzeröffnung erfolgt. Die Erwerberin übernimmt somit keine Arbeitsverhältnisse mit den daraus resultierenden Verpflichtungen. Die Arbeitsverhältnisse verbleiben trotz Betriebsübergangs bei der Insolvenzverwalterin (Veräußerin), weshalb diese eine Unternehmensschließung herbeiführen muss, um die Arbeitsverhältnisse begünstigt nach § 25 IO beenden zu können (vgl Gert-Peter Reissner, Reichweite der Konkursausnahme im Betriebsübergangsrecht, DRdA 2009, 27).

Anders stellt sich die Rechtslage bei Belegschaf...

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