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SWK 35, 10. Dezember 2017, Seite 1511

Dezembersession des VfGH

Auf dem Programm der letzten Session des laufenden Jahres stehen ua die Gesetzesprüfung zum Ausschluss gleichgeschlechtlicher Paare von der Ehe (topaktuell: Aufhebung der betreffenden Regelungen per ) und mehrere Rechtssachen iZm der bedarfsorientierten Mindestsicherung. Das LVwG Niederösterreich hat die Aufhebung von Bestimmungen des NÖ Mindestsicherungsgesetzes beantragt. Dabei geht es um die betragsmäßige Deckelung der Leistungen, wenn mehrere Personen in einem Haushalt leben, sowie eine Wartefrist. Das BVwG wiederum hat beim VfGH die Aufhebung von Bestimmungen des BWG beantragt. Hintergrund ist eine von der FMA gegen ein Kreditinstitut verhängte Strafe von 953.700 Euro. Die Höchststrafe laut BWG (10 % des jährlichen Gesamtnettoumsatzes) hätte im konkreten Fall sogar mehr als 3 Mio Euro betragen. Strafen in dieser Höhe fallen nach Ansicht des BVwG aber in den „Kernbereich der Strafgerichtsbarkeit“.

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