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ASoK 6, Juni 2012, Seite 222

Urlaub, Sommer, Sonnenschein – 10 rechtlich relevante Themenbereiche

Rechtliche Fragestellungen genehmigen sich auch in der Sommerzeit keinen Urlaub

Michael Geiblinger

Sommerzeit ist bekanntlich Urlaubs- und Erholungszeit. Doch selbst bei sommerlichen Temperaturen und Erholungsurlaub entstehen – und dies zumeist nicht seltener als zu anderen Jahreszeiten – Rechtsfragen. Egal, ob es um das sommerliche Outfit am Arbeitsplatz, den Urlaubsvorgriff oder das anstehende Betriebsfest geht; die Praxis zeigt, dass sich rechtliche Fragestellungen in der vermeintlich schönsten Jahreszeit keinen Urlaub genehmigen, weshalb in der Folge 10 rechtlich relevante Themenbereiche erläutert werden.

1. Sommerliches Outfit am Arbeitsplatz

An sich unterliegen Bekleidungsvorschriften innerhalb des Betriebs dem Weisungsrecht des Arbeitgebers. Da Kleidung zur Privatsphäre des Arbeitnehmers gehört, ist der Arbeitgeber begründungspflichtig, wenn er diesbezüglich Ver- oder Gebote aufstellen möchte. Berechtigte Kleidervorschriften können sich aufgrund des Arbeitnehmerschutzes (unter anderem § 11 Abs. 3 ASchG), einer Uniformpflicht (z. B. Bundesheer), von Hygienevorschriften (Krankenanstalt, Lebensmittelproduktion, Gastronomie etc.) sowie aus der Notwendigkeit eines vertrauenswürdigen Erscheinungsbildes des Mitarbeiters (z. B. Steuerberater, Rechtsanwalt, Bankberater) ergeben. Wenngleich Miniröcke...

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