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SWK 35, 10. Dezember 2017, Seite 1491

Umsatzsteuer-Update Dezember 2017: Aktuelles auf einen Blick

Gesetzgebung – Verwaltungspraxis – Rechtsprechung

Mario Mayr

„Was gibt es Neues?“ – Dieser Nachrichtenüberblick bietet kurz und bündig alles Wissenswerte rund um die Umsatzsteuer für den Unternehmensalltag und die Beratungspraxis.

1. Steuerbefreiung für Dienstleistungen iZm mit der Einfuhr von Gegenständen

Art 144 iVm Art 86 Abs 1 Buchst b MwSt-RL ist dahin auszulegen, dass er einer nationalen Regelung wie der im Ausgangsverfahren fraglichen entgegensteht, wonach die Anwendung der Mehrwertsteuerbefreiung auf Nebenleistungen, einschließlich der Beförderungsleistungen, nicht nur voraussetzt, dass deren Wert in die Besteuerungsgrundlage einbezogen wird, sondern auch, dass auf diese Leistungen bei der Einfuhr tatsächlich Einfuhrumsatzsteuer erhoben wird (, Federal Express Europe Inc).

Anmerkung: Nach Art 144 MwSt-RL (in Österreich: § 6 Abs 1 Z 3 lit a sublit aa UStG) befreien Mitgliedstaaten Dienstleistungen, die sich auf die Einfuhr von Gegenständen beziehen und deren Wert gemäß Art 86 Abs 1 Buchst b MwSt-RL in der Steuerbemessungsgrundlage enthalten ist. In die Bemessungsgrundlage der Einfuhrumsatzsteuer sind ua auch die Nebenkosten – wie Provisions-, Verpackungs-, Beförderungs- und Versicherungskosten – unter näher beschrie...

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