Personalverrechnung im Gastgewerbe und in der Hotellerie
4. Aufl. 2019
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S. 899. Kollektivvertragsspezifische Zulagen und Zuschläge
Zulagen und Zuschläge sind Entgeltbestandteile, die für Arbeiten unter besonderen Bedingungen bezahlt werden.
Zusammen mit dem Grundbezug können sie regelmäßig, unregelmäßig oder einmalig zur Verrechnung gelangen. Im Allgemeinen ist aus der näheren Bezeichnung (z. B. Schmutzzulage) ersichtlich, was mit diesem Bezugsbestandteil abgegolten wird. Dies ist jedoch nicht zwingend der Fall. Entscheidend ist vielmehr, für welche Tätigkeit die Zulage tatsächlich bezahlt wird.
Die Bezahlung der Zulagen und Zuschläge erfolgt auf Grund von
Gesetzen,
Kollektivverträgen,
Betriebsvereinbarungen,
innerbetrieblichen Vereinbarungen.
Auch eine freiwillige Bezahlung von Zulagen und Zuschlägen ist möglich, aber nur mit einem entsprechenden Widerrufsvorbehalt bzw. einem regelmäßigen ausdrücklichen Hinweis auf deren Freiwilligkeit sinnvoll. Eine dauerhafte vorbehaltlose Gewährung führt zu einem Anspruch des Dienstnehmers darauf.
Leistungs-, Vorarbeiter-, Schicht-, Abteilungs-, Schmutz-, Erschwernis-, Gefahren- und Höhenzulage; Zuschläge für Schichtarbeit, Mehrstundenarbeit, Überstundenarbeit, Feiertagsarbeit, Sonntagsarbeit, ...