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SWK 31, 5. November 2021, Seite 1368

Umsatzsteuerpflicht und Vorsteuerabzug bei Infrastrukturmaßnahmen iZm der Erschließung eines Gewerbegebiets

Entscheidung: Ro 2020/15/0011, 0012 (Partei- und Amtsrevision, Aufhebung wg inhaltlicher Rechtswidrigkeit); Vorerkenntnis Ro 2017/15/0003.

Normen: § 1 Abs 1 Z 1, 3 Abs 1 und 2, 12 Abs 1 Z 1 UStG; Art 16 MwStSyst-RL.

Sachverhalt und Verfahren: Eine Ehegattengemeinschaft (AB) plante, mehrere Grundstücke zu erschließen und zu einem Gewerbegebiet umzugestalten, um in der Folge Grundstücke an Gewerbetreibende verkaufen zu können. In Absprache mit der betroffenen Gemeinde wurden zahlreiche Maßnahmen – zum Teil von AB, zum Teil durch die Gemeinde – gesetzt (Sportplatzübersiedlung, Brückenbau, Errichtung von Straßen, Kanal und Wasserleitungen).

Das BFG nahm an, dass sowohl die von AB als auch die von der Gemeinde vorgenommenen baulichen Maßnahmen unerlässlich dafür gewesen seien, dass AB die im geplanten Gewerbegebiet liegenden Grundstücke steuerpflichtig habe verkaufen können. Die begehrten Abzüge an Vorsteuer stünden somit AB grundsätzlich zu. Gleichzeitig stufte das BFG die unentgeltliche Übertragung verschiedener Bauwerke (Sportplatz, Straßen im Gewerbegebiet) durch AB an die Gemeinde als umsatzsteuerpflichtige Lieferung (gemäß § 3 Abs 1 oder Abs 2 TS 3 UStG) ein und nahm eine Bemessungsgrundlage in Höh...

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