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SWK 31, 5. November 2021, Seite 1342

3-G-Regel am Arbeitsplatz

Eckpunkte der Neuregelung

Andreas Gerhartl

Die 3-G-Regel am Arbeitsplatz wurde nunmehr implementiert. Sie gilt prinzipiell ab November 2021, bis 14. 11. bestehen allerdings Übergangsbestimmungen. Die Grundzüge des neuen Regimes und die daraus resultierenden Anwendungsprobleme werden hier überblicksweise dargestellt.

1. Anwendungsbereich

Gemäß § 9 Abs 1 der 3. COVID-19-MV dürfen ab Arbeitnehmer, Inhaber und Betreiber Arbeitsorte, an denen physische Kontakte zu anderen Personen nicht ausgeschlossen werden können, nur betreten, wenn sie über einen 3-G-Nachweis verfügen. Nicht als derartige Kontakte gelten höchstens zwei physische Kontakte pro Tag, die im Freien stattfinden und jeweils nicht länger als 15 Minuten dauern.

Bis einschließlich gilt eine Übergangsfrist. In dieser Zeit müssen Arbeitnehmer durchgehend eine FFP2-Maske tragen, wenn sie über keinen 3-G-Nachweis verfügen.

Als Arbeitsort (Ort der beruflichen Tätigkeit) gelten auch auswärtige Arbeitsstellen wie etwa Baustellen. „Andere“ Personen können etwa Kunden des Arbeitgebers, Lieferanten oder Geschäftspartner, aber auch Arbeitskollegen sein. Die 3-G-Regel gilt daher nahezu für alle Arbeitnehmer, also zB auch in der Gastronomie oder Hotellerie. Der private Wohnbereich is...

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