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SWK 27, 20. September 2019, Seite 1135

Zahlung per SEPA-Lastschrift nicht an Wohnsitz im Inland gebunden

Gegenteilige Vertragsklausel verstößt gegen Unionsrecht

(S. M.) – Seit Einrichtung des einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraums (Single Euro Payments Area; SEPA) sind dank Standardisierung und einheitlichen Rechtsrahmens auch grenzüberschreitende Lastschriften möglich. Nun hat der EuGH entschieden: Diese Möglichkeit darf nicht von einem Wohnsitz im Inland abhängig gemacht werden ( Verein für Konsumenteninformation/Deutsche Bahn AG, C-28/18).

1. Sachverhalt

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) beanstandet in mehreren Verfahren vor österreichischen Gerichten eine Klausel in den Beförderungsbedingungen der Deutschen Bahn, wonach über deren Website getätigte Buchungen nur dann im SEPA-Lastschriftverfahren bezahlt werden können, wenn der Zahler einen Wohnsitz in Deutschland hat. Der OGH richtete ein Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH und wollte von diesem wissen, ob eine solche Vertragsklausel gegen das Unionsrecht verstößt.

2. Urteil des EuGH

Die VO (EU) 260/2012 über Überweisungen und Lastschriften in Euro steht einer Vertragsklausel entgegen, die die Zahlung im SEPA-Lastschriftverfahren ausschließt, wenn der Zahler seinen Wohnsitz nicht in dem Mitgliedstaat hat, in dem der Zahlungsempfänger seinen Sitz hat.

Verbrauch...

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