IFRS-Bilanzierung in Fallbeispielen
1. Aufl. 2022
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S. 33015. Rückstellungen, Eventualverbindlichkeiten und Eventualforderungen (IAS 37)
15.1. Definition und Anwendungsbereich
IAS 37 regelt den Ansatz und die Bewertung von Rückstellungen, Eventualverbindlichkeiten und Eventualforderungen sowie auch die hierzu erforderliche Berichterstattung im Anhang. Der Standard ist für die Behandlung aller derartigen Posten maßgeblich, soweit diese nicht durch einen anderen Standard abgedeckt werden. Ausnahmen vom Anwendungsbereich werden in IAS 37.1–5 genannt, wobei vor allem Steuer- (IAS 12) und Personalrückstellungen (IAS 19) sowie Finanzverbindlichkeiten, Kreditzusagen und Finanzgarantien (IFRS 9) wesentliche Ausnahmen darstellen.
IAS 37.7 definiert eine Rückstellung als eine Schuld, die hinsichtlich ihrer Fälligkeit oder ihrer Höhe ungewiss ist. Die Unsicherheit der Höhe nach schließt dabei auch etwaige Unsicherheiten hinsichtlich des Bestehens einer Verpflichtung sowie eines künftigen Ressourcenabflusses aus der Erfüllung der Verpflichtung mit ein. Nach IAS 37.11 sind Rückstellungen jedenfalls von sonstigen Schulden (zB Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und abgegrenzte Schulden) zu unterscheiden und in der Bilanz auch separat auszuwei...