Praxishandbuch Home-Office
1. Aufl. 2021
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S. 185X. Beendigung von Home-Office
Julia Englader
Die Beendigung der Home-Office-Tätigkeit und Rückkehr zur Verrichtung der Arbeit in der betrieblichen Arbeitsstätte kann je nach Bedarf verschiedenartig geregelt werden. Soll Homeoffice bspw nur für einen gewissen Zeitraum vereinbart werden, oder will sich eine Vertragspartei die Möglichkeit offen halten, die Home-Office-Tätigkeit zu einem späteren Zeitpunkt einseitig abändern oder beenden zu können, sollte der Grundstein dafür jedenfalls bereits im Rahmen der Vertragsgestaltung gelegt werden.
Wichtig ist, dabei auf eine sorgfältige Formulierung zu achten, damit insbesondere jene Klauseln, die eine einseitige Beendigung ohne besonderen Grund ermöglichen, einer allfälligen gerichtlichen Überprüfung auch standhalten.
Der nachfolgende Beitrag soll die Fragen rund um die Beendigung, Gestaltungsempfehlungen und Handlungserfordernisse in der Praxis beleuchten, potenziell unliebsame Fallstricke aufzeigen und der Praktikerin nützliche Musterformulierungen an die Hand geben.
S. 1861. Gesetzliche Regelung
Im neuen Home-Office-Paket findet sich ua auch eine Regelung zur Beendigung der Home-Office-Tätigkeit. § 2h Abs 4 AVRAG legt Folgendes fest:
Die Vereinbarung nach Abs 2 kann...