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SWK 27, 20. September 2019, Seite 1106

VwGH zur Beteiligungsabspaltung und Fremdfinanzierung

Anwendung des Wahlrechts des § 12 Abs 2 Z 3 UmgrStG?

Alexander Stieglitz, Johannes Volpini de Maestri und Klaus Pfleger

Der VwGH hat sich kürzlich mit der steuerlichen Behandlung von Fremdkapital bei der Abspaltung eines betriebszugehörigen Kapitalanteils im Rahmen einer Teilbetriebsabspaltung befasst und entschieden, dass das Wahlrecht des § 12 Abs 2 Z 3 UmgrStG zur Zurückbehaltung von Fremdkapital bei Beteiligungen, die als Teil eines (Teil-)Betriebs übertragen werden, nicht anzuwenden ist ().

1. Sachverhalt und Rechtsfrage

1.1. Ausgangssachverhalt

Eine österreichische GmbH (Ö-GmbH) spaltete im Jahr 2011 rückwirkend zum einen inländischen Teilbetrieb samt einer – unstrittig betriebszugehörigen – EU-ausländischen Kapitalgesellschaft gemäß Art VI UmgrStG auf eine neu errichtete österreichische Tochterkapitalgesellschaft ab. Die Ö-GmbH hatte die Beteiligung vor weniger als sieben Jahren konzernintern unter Aufnahme von Fremdkapital erworben.

Die Ö-GmbH behielt die Anschaffungsverbindlichkeit zurück und machte die Fremdkapitalzinsen ab dem Jahr 2011 weiter als Betriebsausgabe geltend. Dies wurde damit begründet, dass die 2011 eingeführte „Konzernschranke“ gemäß § 11 Abs 1 Z 4 KStG aufgrund der abspaltungsbedingten Trennung von Beteiligung und Finanzierungsverbindlichkeit nicht zur Anwendung komme. Das Finanzamt vernein...

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