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VwGH zur Beteiligungsabspaltung und Fremdfinanzierung
Anwendung des Wahlrechts des § 12 Abs 2 Z 3 UmgrStG?
Der VwGH hat sich kürzlich mit der steuerlichen Behandlung von Fremdkapital bei der Abspaltung eines betriebszugehörigen Kapitalanteils im Rahmen einer Teilbetriebsabspaltung befasst und entschieden, dass das Wahlrecht des § 12 Abs 2 Z 3 UmgrStG zur Zurückbehaltung von Fremdkapital bei Beteiligungen, die als Teil eines (Teil-)Betriebs übertragen werden, nicht anzuwenden ist ().
1. Sachverhalt und Rechtsfrage
1.1. Ausgangssachverhalt
Eine österreichische GmbH (Ö-GmbH) spaltete im Jahr 2011 rückwirkend zum einen inländischen Teilbetrieb samt einer – unstrittig betriebszugehörigen – EU-ausländischen Kapitalgesellschaft gemäß Art VI UmgrStG auf eine neu errichtete österreichische Tochterkapitalgesellschaft ab. Die Ö-GmbH hatte die Beteiligung vor weniger als sieben Jahren konzernintern unter Aufnahme von Fremdkapital erworben.
Die Ö-GmbH behielt die Anschaffungsverbindlichkeit zurück und machte die Fremdkapitalzinsen ab dem Jahr 2011 weiter als Betriebsausgabe geltend. Dies wurde damit begründet, dass die 2011 eingeführte „Konzernschranke“ gemäß § 11 Abs 1 Z 4 KStG aufgrund der abspaltungsbedingten Trennung von Beteiligung und Finanzierungsverbindlichkeit nicht zur Anwendung komme. Das Finanzamt vernein...