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SWK 1-2, 5. Jänner 2020, Seite 2

VfGH bestätigt Kassenreform, Prüfdienst verfassungswidrig

Reparaturfrist bis 1. 7. 2020

(SWK) – Der VfGH hat die im Rahmen der Sozialversicherungs-Organisationsreform erlassenen Bestimmungen über die Fusion der Gebietskrankenkassen zur Österreichischen Gesundheitskasse als verfassungskonform bestätigt. Auch die paritätische Zusammensetzung der Organe der Österreichischen Gesundheitskasse, der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt und der Pensionsversicherungsanstalt aus Vertretern der Dienstnehmer und der Dienstgeber sowie die Auflösung der Betriebskrankenkassen beanstandet er nicht.

Verfassungswidrig sind allerdings ua die Bestimmungen über die Übertragung der Sozialversicherungsprüfung an die Abgabenbehörden des Bundes – Stichwort: PLAB – sowie die Bestimmungen über den Eignungstest für die in die Organe der Sozialversicherungsträger zu entsendenden Vertreter der Dienstnehmer und der Dienstgeber. Das Höchstgericht hat dem Gesetzgeber in Bezug auf die Übertragung der Sozialversicherungsprüfung an die Abgabenbehörden des Bundes eine Reparaturfrist bis zum gesetzt ( G 67/2019 ua).

1. Verfassungskonforme Regelungen

Folgende Regelungen sind verfassungskonform:

  • Vereinigung der Gebietskrankenkassen zur Österreichischen Gesundheitskasse;

  • paritätische Zusammen...

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