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SWK 29, 10. Oktober 2017, Seite 1235

Merkwürdige Vergesslichkeit

Die allgemeine Kritiklosigkeit ist irritierend

SWK-Leser Mag. Werner Obermüller, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater in Linz, schreibt uns anlässlich des Steuerinsiders zur Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht (Eiskalt erwischt, SWK 27/2017, 1160):

Ich lese sehr gerne die oft kritischen Kommentare des Steuerinsiders.

Klar, seine Ausführungen sind richtig, und die Gesetzesstellen sind wunderbar zitiert. Was mich jedoch stört, ist die Kritiklosigkeit an den gesetzlichen Bestimmungen – unterschwellig wird hier dem Eisverkäufer unterstellt, „Schwarzverkäufe“ zu tätigen. Es kann ja auch durchaus sein, dass der Eisverkäufer am Abend die Tageslosung korrekt ermittelt und steuerlich richtig erklärt. Dann erfüllt er seine Steuerpflicht, wird aber trotzdem aufgrund der Gesetzeslage bestraft.

Lassen wir doch die Kirche im Dorf. Ehrlich: Wer kauft schon ein schnelles Eis um 6 Euro? Überlegen wir einmal, welchen Ertrag ein Eisverkäufer überhaupt erwirtschaftet – ob er sich aus dem Gewinn überhaupt eine Registrierkassa leisten kann?

Ich gestehe: Ich selbst kaufe mir fast täglich zum Frühstück ein Kipferl beim Bäcker, weil der auf dem Weg liegt, und bezahle täglich meine 0,65 Cent. Dafür bekomme ich einen Beleg, den ich nicht einmal ang...

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