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SWK 29, 10. Oktober 2017, Seite 1232

Hinauf und wieder hinunter?

Umsatzsteuer auf Übernachtungen als Wahlzuckerl

Dem Parlament liegt seit ein Gesetzesantrag vor, mit dem das UStG 1994 geändert und die Steuer auf Übernachtungen, die erst mit Wirkung vom auf 13 % erhöht wurde (vgl § 10 Abs 3 Z 3 lit a UStG), wieder auf 10 % gesenkt werden soll.

Die seinerzeitige Steuererhöhung um 30 % kann als durchaus deftig bezeichnet werden. An einem einfachen Rechenbeispiel relativiert sie sich jedoch: Kostete eine Hotelübernachtung vor der Erhöhung netto 100 Euro, so kostete sie nach der Erhöhung brutto 113 Euro. Im konkreten Fall brachte die Steuererhöhung für den Endverbraucher eine Preiserhöhung von 2,73 %.

Die Österreichische Hoteliersvereinigung hat bereits in ihrer Stellungnahme zum Steuerreformgesetz 2015/2016 dargelegt, dass die Stärkung der Nachfrage im Hinblick auf die in den Nachbarländern wie Deutschland (7 %) oder die Schweiz (3,8 %) niedrigeren Umsatzsteuersätze dringend notwendig sei. Die Nachfrage im österreichischen Tourismus sei nur deshalb weiterhin gut, weil in wichtigen Konkurrenzländern Probleme bei der inneren Sicherheit bestünden oder zu befürchten seien und Urlaubsgäste daher diese Länder meiden würden. Spätestens sobald sich die innere Sicherheit dort stabilisiert habe, würde der unmittelbare Konkurrenznachteil zu...

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