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Konsultationsvereinbarung zum DBA Deutschland
Der BMF-010221/0113-IV/8/2019, BMF-AV 2019/68, gibt den Inhalt einer zwischen Österreich und Deutschland auf Basis von Art 25 Abs 3 DBA Deutschland abgeschlossenen Konsultationsvereinbarung wieder. Die Konsultationsvereinbarung dient der Klärung der Auslegung der Wirkungsweise der Grenzgängerregelung in Art 15 Abs 6 DBA Deutschland. Volltext des Erlasses in der Findok.