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Stelligmachung von im Ausland lebenden Zeugen
Ein Fall aus der Außenprüfung
Im Rahmen von Außenprüfungen und Rechtsmittelverfahren gewinnen Fragen zum Rechtsschutz im Abgabenverfahren zunehmend an Bedeutung. Die neue Rubrik „Steuerrechtschutz in der Praxis“ bereitet aktuelle Fälle aus der Betriebsprüfung oder auch der Rechtsprechung kompakt, verständlich und lösungsorientiert auf: Der Dreiklang Der Fall – Die Rechtsgrundlagen – Die Lösung sorgt für einen raschen und präzisen Überblick.
1. Der Fall
Der Abgabepflichtige ist Begünstigter einer ausländischen Stiftung. Im Zuge einer Außenprüfung wird er aufgefordert, den im Ausland lebenden Stiftungsrat in Österreich zur Zeugeneinvernahme stellig zu machen. Das Aufforderungsschreiben wird vom Abgabepflichtigen an den ausländischen Stiftungsrat weitergeleitet mit der Bitte, dem Ersuchen der Behörde nachzukommen. In seinem Antwortschreiben führt der Stiftungsrat aus, dass er dem Ersuchen aufgrund seiner ausländischen, berufsrechtlichen Verschwiegenheitsverpflichtungen nicht nachkommen könne und verweist auf die Möglichkeit einer Zeugeneinvernahme im Ausland durch die ausländische Behörde im Amtshilfeweg.
Die Behörde wirft dem Abgabepflichtigen in der Folge eine Verletzung der Mitwirkungspflichten vor, weil „es nach ...