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SWK 16, 1. Juni 2019, Seite 719

Sachbezüge bei Vorführkraftfahrzeugen

Gesetzes- und verfassungswidrige Praxis der Finanzverwaltung?

Tobias Cerha und Thomas Pühringer

In den vergangenen zwei Jahren war die Frage der richtigen Besteuerung von Sachbezügen bei Vorführ-Kfz wiederholt Gegenstand höchstgerichtlicher Verfahren. Dieser Beitrag beschäftigt sich mit den in diesen Verfahren ergangenen Entscheidungen sowie mit den rechtlichen Grundlagen der Sachbezugsbewertung bei Vorführ-Kfz.

1. Bewertung nach § 4 Abs 6 Sachbezugswerteverordnung

Die Sachbezugswerteverordnung (Sachbezugswerte-VO) setzt bei der Bewertung der Privatnutzung von Kfz ein System der Pauschalierung an. Nach dem Grundtatbestand des § 4 Abs 1 Sachbezugswerte-VO wird der Sachbezug eines Arbeitnehmers aus der Privatnutzung eines Kfz von den tatsächlichen Anschaffungskosten (einschließlich USt und NoVA) bemessen, wobei grundsätzlich 2 % bzw 1,5 % dieser Kosten, höchstens jedoch 960 Euro monatlich, als Sachbezug anzusetzen sind. Davon abweichende Bewertungsvorschriften gibt es etwa für Gebraucht- und Leasingfahrzeuge oder eben für Vorführ-Kfz, die gemäß § 4 Abs 6 Sachbezugswerte-VO mit den „um 20 % erhöhten tatsächlichen Anschaffungskosten im Sinne des Abs. 1“ anzusetzen sind. Als Bemessungsgrundlage für den Sachbezug bei Vorführ-Kfz sind also nach dem Wortlaut der Verordnung die um 20 % erhöhten tatsächlichen Anschaffungskosten unter Hinzurechnun...

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