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SWK 16, 1. Juni 2019, Seite 718

EuGH verlangt verpflichtendes System zur Messung der täglichen Arbeitszeit

Entscheidung: , CCOO.

Normen: Arbeitszeit-RL 2003/88/EG; GRC.

Um die nützliche Wirkung der von der Arbeitszeitrichtlinie und der Grundrechte-Charta verliehenen Rechte zu gewährleisten, müssen die Mitgliedstaaten die Arbeitgeber verpflichten, ein objektives, verlässliches und zugängliches System einzurichten, mit dem die von einem jeden Arbeitnehmer geleistete tägliche Arbeitszeit gemessen werden kann.

Es obliegt den Mitgliedstaaten, die konkreten Modalitäten zur Umsetzung eines solchen Systems, insbesondere der von ihm anzunehmenden Form, zu bestimmen und dabei gegebenenfalls den Besonderheiten des jeweiligen Tätigkeitsbereichs oder Eigenheiten, sogar der Größe, bestimmter Unternehmen Rechnung zu tragen.

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