Handbuch Gesellschafterwechsel bei der GmbH
1. Aufl. 2020
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S. 163VIII. Wettbewerbsverbote
A. Grundlagen
1. Wirtschaftlicher Rahmen von Wettbewerbsverboten
Wettbewerbsverbote im Sinn dieses Kapitels verbieten es einem ausscheidenden Gesellschafter, im Geschäftszweig dieser Gesellschaft wirtschaftliche Tätigkeit zu entfalten. Sie sind ein mächtiges Wirtschaftsinstrument, um die Interessen der Gesellschaft und damit auch indirekt des Erwerbers ihrer Geschäftsanteile zu fördern. Das geschieht sowohl durch die verstärkte Bindung von Personen an die Gesellschaft (Vorwirkung) als auch durch das Verhindern von Konkurrenz durch den ausgeschiedenen Gesellschafter.
Im Zusammenhang mit einem Gesellschafterwechsel bei der GmbH treten Wettbewerbsverbote in zwei Konstellationen auf:
Wettbewerbsverbote, die der Käufer eines Geschäftsanteils sich gegenüber dem Verkäufer im Anteilskauf- und Abtretungsvertrag ausbedingt; oder
gesellschaftsvertragliche, auf die Zeit nach dem Ausscheiden aus der Gesellschaft ausgedehnte Wettbewerbsverbote für Gesellschafter (verlängerte gesellschaftsvertragliche Wettbewerbsverbote).
Die Stoßrichtungen sind verschieden: Das in einem Anteilskauf- und Abtretungsvertrag verankerte Wettbewerbsverbot des Verkäufers zielt auf den Erhalt des Unter...