Handbuch Gesellschafterwechsel bei der GmbH
1. Aufl. 2020
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
S. 83III. Übertragungsbeschränkung: Vinkulierung
A. Allgemeines
Die GmbH ist bekanntlich eine Kapitalgesellschaft mit erhöhter personaler Ausprägung. Hintergrund der Etablierung dieser Rechtsform war die Forderung nach einer Gesellschaftsform, bei der zwar – wie bei der Aktiengesellschaft – die Haftung auf das eingelegte Kapital beschränkt ist, bei der aber doch Gesellschafter näher – den Personengesellschaften vergleichbar – an die Gesellschaft gebunden sind.
Gerade dies spiegelt sich auch in der praktischen Bedeutung der GmbH wider, wird sie schließlich oftmals als Rechtsform eines auf eine Person oder eine Familie ausgerichteten Unternehmens gewählt. Zahlreich tritt diese personale Ausgestaltung auch in der Geschäftsführung durch einen (oder mehrere) Gesellschafter zutage. Der Beitrag der Gesellschafter endet sohin je nach Realstruktur der Gesellschaft nicht zwingend mit ihrer Kapitaleinlage. Hinzuweisen ist in diesem Zusammenhang auch auf die Bindung der GmbH-Geschäftsführer an Weisungen der Gesellschafter, die der Weisungsfreiheit des AG-Vorstandes diametral gegenübersteht. Gesellschafter einer GmbH stehen der Geschäftsführung per se deutlich näher als Aktionäre.
Die Geschäftsanteile a...