Handbuch Familienrecht
2. Aufl. 2020
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S. 575I. Internationale Angelegenheiten der elterlichen Verantwortung
A. Allgemeines
Wenn ein Auslandsbezug (zB Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt einer Partei im Ausland, uU auch ausländische Staatsangehörigkeit) besteht, stellen sich folgende spezifische Fragen des internationalen Zivilverfahrensrechts:
Ist ein österr Gericht zuständig oder das eines anderen Staates (internationale Zuständigkeit, „Jurisdiction“)?
Ist eine Entscheidung aus einem anderen Staat in Österreich anzuerkennen und zu vollstrecken („Recognition and Enforcement“) und welche besonderen Verfahrensschritte sind dafür vorgesehen?
Wie gestaltet sich die Zusammenarbeit der Gerichte untereinander (allenfalls unter Vermittlung zentraler Behörden) und nicht nur in den „klassischen Rechtshilfebereichen“?
–Zustellung von Schriftstücken („Service of Documents“)
–Beweisaufnahme („Taking of Evidence“)
–Stellung von Verfahrenshilfeanträgen
–sonstige Anträge (zB auch Rückstellung eines Kindes, Unterhalt uva)
Gibt es Sonderregeln für Parteien, die nicht die österr Staatsbürgerschaft haben oder nicht in Österreich wohnhaft sind (prozessuales Fremdenrecht, zB Prozessfähigkeit, Pflicht zu einer aktorischen Kaution, Recht auf Verfahrenshilfe)?
G...