Handbuch Familienrecht
2. Aufl. 2020
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S. 439I. Gesetzlicher Unterhaltsvorschuss nach dem UVG
A. Historisches, Einleitung und Grundsätzliches
Vor nunmehr rund 45 Jahren wurde mit der Einführung des UVG in Österreich gesetzliches Neuland beschritten. Zu diesem Zeitpunkt waren in Europa Unterhaltsvorschussmodelle nur in den nordeuropäischen Staaten Dänemark, Norwegen und Schweden etabliert. Mittlerweile existieren Unterhaltsvorschusssysteme in einer Reihe weiterer Staaten.
Das UVG trat in seiner ursprünglichen Fassung am in Kraft. Nach einer bedeutsamen Novelle 1980 wurde es im Jahr 1985 wiederverlautbart und seither mehrfach novelliert. Seine nunmehr geltende Fassung hat es im Wesentlichen durch das KindRÄG 2009 erhalten, durch das die Unterhaltssicherungsmöglichkeiten durch Vorschussleistungen nach dem UVG für minderjährige Kinder deutlich verbessert wurden. Zuletzt erfuhr das UVG durch die Gerichtsgebühren-Novelle 2015 eine Anpassung in § 24 UVG.
Der Bundesgesetzgeber stützte die Erlassung des UVG letztlich auf den Kompetenztatbestand des Zivilrechtswesens (Art 10 Abs 1 Z 6 B-VG). Dies bedingt eine enge – wenngleich nicht durchgängig absolute – Bindung des Unterhaltsvorschusses an den der Vorschussleistung zugrundliegenden gesetzlichen Unterhaltsanspruch des Kindes...