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Astrid Deixler-Hübner

Handbuch Familienrecht

2. Aufl. 2020

ISBN: 978-3-7073-4107-2

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Handbuch Familienrecht (2. Auflage)

S. 40I. Ehe und Verlöbnis, EPG

A. Die Ehe

Die Ehe ist ein Vertrag, in welchem ursprünglich zwei Personen verschiedenen Geschlechts gesetzmäßig ihren Willen, in unzertrennlicher Gemeinschaft zu leben, Kinder zu zeugen, sie zu erziehen und sich gegenseitig Beistand zu leisten, erklären (§ 44 ABGB). Die Ehe stellt eine lebenslange Wohn-, Wirtschafts- und Geschlechtsgemeinschaft dar. Aufgrund des VfGH-Erkenntnisses vom wurde die Wortfolge „verschiedenen Geschlechts“ in § 44 ABGB seit aufgehoben; damit wurde die Ehe auch für Personen gleichen Geschlechts geöffnet.

Die Bestimmungen zur Ehe finden sich einerseits im Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch (= ABGB) und andererseits im Ehegesetz 1938 (= EheG). Bei der Ehe handelt es sich um einen lebenslangen Vertrag, der nach den Bestimmungen des Scheidungsrechtes aufgelöst werden kann. Dies geschieht in der Praxis immer öfter: Die Scheidungsrate (das Verhältnis der geschiedenen zu den geschlossenen Ehen) steigt. Bei einer Rate von 100 % bedeutet dies etwa, dass gleich viele Ehen geschlossen wie geschieden werden. Immer noch ist auffallend, dass in ländlichen Bereichen weniger Ehen geschieden werden als in der Stadt. Nach den letzten Erhebungen der Statistik Austria betrug d...

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