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Barth/Ganner

Handbuch des Erwachsenenschutzrechts

3. Aufl. 2019

ISBN: 978-3-7073-3759-4

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Dokumentvorschau
Handbuch des Erwachsenenschutzrechts (3. Auflage)

S. 1104XIV. Erwachsenenschutzrecht und Verwaltungsrecht

A. Hinführung

Berührungspunkte zwischen dem Erwachsenenschutzrecht und dem Verwaltungsrecht sind überaus vielfältig und häufiger, als man zunächst erwarten könnte. Im folgenden Abschnitt werden einige wesentliche Aspekte der Beziehung Erwachsenenschutzrecht – Verwaltungsrecht exemplarisch aufgezeigt. Sie betreffen sowohl das Verwaltungsverfahrensrecht als auch das materielle Verwaltungsrecht.

Die zentralen Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensrechts, die einen Bezug zum Erwachsenenschutzrecht herstellen, sind die §§ 9, 10 und 11 AVG sowie die §§ 79, 82 und 83 BAO. § 9 AVG und § 79 BAO regeln – neben der Rechts- und Parteifähigkeit – die Handlungs- und Prozessfähigkeit im Verwaltungsverfahren (B.1., 1105). § 11 AVG und § 82 BAO behandeln die prozessuale Frage, wie vorzugehen ist, wenn eine nicht prozessfähige Partei ohne einen gesetzlichen Vertreter in einem Verwaltungsverfahren auftritt (B.3. und B.4., 1110). § 10 AVG und § 83 BAO regeln die Vertretung der Verfahrensparteien durch gewillkürte Vertreter (B.6., 1115). Darüber hinaus spielt das Erwachsenenschutzrecht auch im Rahmen des materiellen Verwaltungsrechts eine nicht unwesentliche, gelegentlich unterschätzte Rolle (siehe C., 1117). Das ...

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