Handbuch des Erwachsenenschutzrechts
3. Aufl. 2019
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S. 463IV. Einkommens- und Vermögensverwaltung
A. Einleitung
Robert Müller
1. Relevante Rechtsvorschriften
Die Regelungsmaterie der Einkommens- und Vermögensverwaltung im Rahmen von gesetzlicher Vertretung ist seit jeher davon gekennzeichnet, dass nicht nur die Regelungen zur Vertretung volljähriger Personen im nunmehr 6. Hauptstücks des ABGB zur Anwendung kommen, sondern ergänzend dazu über Gesetzesverweise auch Regelungen im Kindschaftsrecht, also im 3. und 4. Hauptstück sinngemäß bei der gesetzlichen Vertretung volljähriger Personen anzuwenden sind. Auch wenn der mit dem SWRÄG 2006 begonnene Trend, eigene materiell-rechtliche Normen zur Vermögenssorge im Bereich der gesetzlichen Vertretung Volljähriger zu schaffen, mit dem 2. ErwSchG weiter verstärkt wird, kommt auch das 2. ErwSchG nicht ganz ohne den Verweis auf die Regelungen im Kindschaftsrecht aus.
Die zentralen Normen für die Einkommens- und Vermögensverwaltung finden sich freilich im ersten Abschnitt „Allgemeine Bestimmungen“ des sechsten Hauptstücks „Von der Vorsorgevollmacht und der Erwachsenenvertretung“, und zwar:
§ 258 ABGB enthält zur Vermögenssorge
–in Abs 1 eine (veränderte) Bestimmung des Ziels der Einkommens- und Vermögensverwaltung,
–in Abs 2...