Handbuch des Erwachsenenschutzrechts
3. Aufl. 2019
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S. 375III. Patientenverfügung
A. Allgemeines zur Patientenverfügung
1. Hintergrund
Mit einer Patientenverfügung als Instrument der Selbstbestimmung können Interessen durchgesetzt werden, die im Spannungsverhältnis zum Ethos der Vertreter der Gesundheitsberufe (Fürsorge) stehen. Privatautonomie (Selbstbestimmung) bezeichnet das Prinzip der Selbstgestaltung der Rechtsverhältnisse durch ein Rechtssubjekt nach seinem eigenen Willen. Das Selbstbestimmungsrecht ist ein Freiheitsrecht, nämlich das Recht, in eigenen Angelegenheiten frei – also auch „unvernünftig“ – zu entscheiden. Ein Teilaspekt der Privatautonomie ist das Selbstbestimmungsrecht eines Patienten in Bezug auf medizinische Maßnahmen (Patientenautonomie). Dieses Recht wird insb aus § 110 StGB und § 16 ABGB abgeleitet.
Mit Hilfe der modernen Medizin können Leben gerettet und verlängert sowie Körperfunktionen aufrechterhalten werden, während der Tod in früheren Zeiten schon längst eingetreten wäre. Dadurch entsteht das Bedürfnis, über die letzte Lebensphase nachzudenken bzw dafür vorzusorgen und sie zu begrenzen. Die Patientenverfügung ist ein mögliches Mittel dafür.
2. Rechtslage vor dem PatVG
Bis zum Inkrafttreten des PatVG mit war die rechtliche B...