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SWK 16-17, 10. Juni 2020, Seite 860

Der Fixkostenzuschuss im Überblick

Rechtliche Grundlagen, Voraussetzungen, Antragstellung und Praxishinweise

Gunter Mayr, Erika Reinweber und Christoph Schlager

Seit können Unternehmen mit krisenbedingten Umsatzausfällen einen Zuschuss zur Abdeckung ihrer Fixkosten von der COFAG beantragen. Technische Schnittstelle für die Einbringung der Anträge ist FinanzOnline; dieses bewährte Verfahren soll auch beim Fixkostenzuschuss eine rasche Abwicklung unterstützen. Dieser Beitrag stellt die rechtlichen Rahmenbedingungen, die darauf aufbauenden Prozesse zwischen Antragstellern, Finanzverwaltung und COFAG sowie die Antragstellung im Überblick dar.

1. Förderprogramme und gesetzlicher Rahmen

Aufgrund der COVID-19-Krise hat der Gesetzgeber umfassende Förderprogramme beschlossen, die unterschiedliche Ziele verfolgen. Die dafür erforderlichen Mittel werden über den COVID-19-Krisenbewältigungsfonds bereitgestellt, der mit 28 Mrd Euro dotiert ist. Daraus speist sich auch der Härtefallfonds, der ua für kleinere Unternehmen rasch ein Sicherheitsnetz in Form eines Zuschusses spannen soll. Die Abwicklung des Härtefallfonds erfolgt über die Wirtschaftskammer Österreich (WKO). Nach einer ersten Soforthilfe und der Auszahlungsphase 2 (seit ) sind weitere Verbesserungen angekündigt.

Für (größere) Unternehmen und Konzerne ist im ABBAG-Gesetz eine andere Förderschien...

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