Gegenwart und Zukunft des Konzernsteuerrechts
1. Aufl. 2022
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
S. 2461. Kombinierte Umgründung
Das Gesellschaftsrecht sieht keine Regelung für mehrere miteinander verbundene Umgründungsschritte vor. Allein § 39 UmgrStG greift die Möglichkeit von mehreren nacheinander oder parallel geschalteten Umwandlungen auf.
Nachgeschaltete oder kombinierte Umgründungen sind dadurch gekennzeichnet, dass mehrere Umgründungsschritte nacheinander und in einer festgelegten Reihenfolge vorgenommen werden oder sie einfach aufeinander bezogen sind und kombiniert werden. Das Gesetz geht in § 39 UmgrStG grundsätzlich von der Zulässigkeit von derartig nacheinander oder nebeneinander geschalteten Schritten aus. Notwendig ist es, dass sie gut aufeinander abgestimmt werden. Insbesondere müssen die Stichtage für die Vermögensbewertung und für den Vermögensübergang und den weiteren nächsten Schritt akkordiert sein. Die Kombination von unternehmensrechtlichen Umgründungen ist unabhängig davon zulässig, ob für die maßgebliche Eintragung nur ein einziges oder mehrere Firmenbuchgerichte zuständig sind. Ebenso möglich ist es, dass mehrere Umgründungen auf ein und denselben Stichtag bezogen werden, etwa eine Verschmelzung und Einbringung in eine übernehmende Gesellschaft und gleichzeitige Abspaltung von diese...