Gegenwart und Zukunft des Konzernsteuerrechts
1. Aufl. 2022
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S. 121. Einleitung
„Verlorene Zuschüsse“ sind ein reichlich unbestimmter Begriff. Teils werden als verlorene Zuschüsse sämtliche Gesellschafterzuschüsse zum sofortigen Verlustausgleich verstanden. Nachfolgend steht die Ausprägung verlorener Zuschüsse im Mittelpunkt der Analyse, bei denen Gesellschafterzuschüsse von (inländischen) Kapitalgesellschaften an nachgeordnete Gesellschaften geleistet werden, die bereits im Zeitpunkt ihrer Vergabe bei realistischer Betrachtung nicht mehr (in voller Höhe) wirtschaftlich vom Zuschussempfänger erwirtschaftet werden können. Das Schicksal des Zuschussempfängers kann in der Folge durchaus divergieren: In manchen Fällen wird die zuschussempfangende Gesellschaft in der Folge verkauft oder liquidiert, in anderen Fällen bleibt sie zwar im Besitz des zuschießenden Unternehmens, aber ohne nennenswerte Tätigkeiten zu entfalten. In wiederum anderen Fällen erfolgt zwar eine weitere wirtschaftliche Betätigung (im selben oder einem anderen Geschäftsbereich), allerdings in zumeist beträchtlich reduzierter Form.
Verlorene Zuschüsse sind, sofern steuerlich ein abzugsfähiger Aufwand bei der zuschussgewährenden Gesellschaft resultiert, in den Betriebsprüfungen erfahrun...