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SWK 35, 10. Dezember 2021, Seite 1488

Vorsteuerabzug bei Löschung der mehrwertsteuerlichen Registrierung eines Steuerpflichtigen

Entscheidung: Promexor Trade SRL, C-358/20.

Normen: Art 168, Art 213 Abs 1, Art 214 Abs 1 und Art 273 MwStSyst-RL.

Art 168, Art 213 Abs 1, Art 214 Abs 1 und Art 273 MwStSyst-RL in der durch die Richtlinie 2010/45/EU des Rates vom geänderten Fassung sowie der Grundsatz der Neutralität der Mehrwertsteuer sind im Licht der Grundsätze der Rechtssicherheit, des Vertrauensschutzes und der Verhältnismäßigkeit dahin auszulegen, dass sie in dem Fall, in dem die mehrwertsteuerliche Registrierung eines Steuerpflichtigen gelöscht wurde, weil in seinen eingereichten Mehrwertsteuererklärungen für sechs aufeinanderfolgende Monate keine steuerbaren Umsätze angegeben wurden, dieser Steuerpflichtige aber seine Tätigkeit trotz dieser Löschung fortführt, nationalen Rechtsvorschriften nicht entgegenstehen, nach denen die zuständige Finanzverwaltung diesen Steuerpflichtigen verpflichten kann, die geschuldete Mehrwertsteuer auf seine steuerbaren Umsätze zu erheben, sofern er eine neue mehrwertsteuerliche Registrierung beantragen und die entrichtete Mehrwertsteuer als Vorsteuer abziehen kann.

Der Umstand, dass der Geschäftsführer des Steuerpflichtigen Gesellschafter einer anderen Gesellsc...

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