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Die Gemeinnützigkeit der Energiegemeinschaft nach dem Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz
Ein Vergleich der Gemeinnützigkeit nach dem Abgabenrecht und nach dem Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG)
Anfang Juli wurde das EAG-Paket im Parlament beschlossen. Dabei handelt es sich um die Umsetzung von mehreren EU-Richtlinien im Energiebereich zur Förderung des Ausbaus von Energiegewinnung aus erneuerbaren Quellen. Zentrales Gesetz ist das Erneuerbare-Ausbau-Gesetz (EAG). Daneben wurden zahlreiche energiewirtschaftliche Materiengesetze, wie das ElWOG (Elektrizitätswirtschaftsorganisationsgesetz), das GWG (Gaswirtschaftsgesetz), das E-ControlG (Energie-Control-Gesetz) und zahlreiche andere, novelliert.
In dem Gesetzespaket wird auch das neue Rechtsinstitut der Energiegemeinschaft in zwei Ausprägungen eingeführt: Diese sind die Bürgerenergiegemeinschaft und die Erneuerbare-Energie-Gemeinschaft, eine rechtssystematische Weiterentwicklung der schon bestehenden gemeinschaftlichen Erzeugungsanlage, der Überschusseinspeisung und der Volleinspeisung. Die Regelungen im EAG-Paket sind auch aus abgabenrechtlicher Sicht interessant, da die Materialien den energierechtlichen Begriff der „Gemeinnützigkeit“ neu einführen, der sich nicht vollständig mit jenem des Abgabenrechts deckt. Die Unterschiede werden in diesem Beitrag näher betrachtet.
1. Energiegemeinschaft im EAG-Paket
Die Grundlagen zur En...