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Kündigungsschutz wegen COVID-19-Kurzarbeit?
Entscheidung: 8 ObA 48/21y.
Normen: § 37b AMSG; § 105 ArbVG.
Rechtssatz: Aus den Bestimmungen des § 37b AMSG iVm der Regelung des Pkt IV Abs 2 lit a bis c der ersten Sozialpartner-COVID-Kurzarbeitsvereinbarung ergibt sich nicht die Unwirksamkeit einer während der Kurzarbeit oder der anschließenden Behaltefrist ausgesprochenen Kündigung. Die Beihilfe ist aber im Rahmen einer Kündigungsanfechtung (§ 105 ArbVG) bei der Beurteilung des Vorliegens betrieblicher Erfordernisse für die Kündigung zu berücksichtigen.
Sachverhalt und Verfahrensgang: Der Kläger war bei der Beklagten als Softwareentwickler und Projektmanager angestellt. Im März 2020 schloss die Beklagte während des ersten COVID-19-Lockdowns mit 15 Mitarbeitern (nicht dem Kläger) eine „Sozialpartnervereinbarung – Einzelvereinbarung“ über Corona-Kurzarbeit. Ab Ende April sollte die Kurzarbeitsvereinbarung auf die gesamte Belegschaft ausgedehnt werden. Der Kläger hat letztlich nie eine Kurzarbeitsvereinbarung unterschrieben, weil er wegen persönlichen Unstimmigkeiten im Verhältnis zu den Geschäftsführern am zum gekündigt und sofort dienstfreigestellt wurde. Der Beschäftigtenstand der Beklagten wurde nach der Kündigung des Klägers wieder aufgefüllt.
Im Verf...