Verrechnungspreisdokumentationspflichten
2. Aufl. 2018
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S. 18110. BEPS-Aktionspunkte 8-10 und 13 - Überblick über die internationale Umsetzung
10.1. Vorausgeschickt
Eines der Schlüsselelemente des BEPS-Projektes ist die Überwachung der Umsetzung der verschiedenen BEPS-Maßnahmen durch die OECD selbst, wobei diese Arbeiten durch einen Überwachungsprozess in Form eines „Peer Reviews“ vorerst nur für folgende vier Mindeststandards international „überwacht“ wird:
Aktionspunkt 5 (effektivere Bekämpfung schädlicher Steuerpraktiken unter Berücksichtigung von Transparenz und Substanz)
Aktionspunkt 6 (Verhinderung der Gewährung von Abkommensvorteilen)
Aktionspunkt 13 (Verrechnungspreisdokumentation und CbC-Report)
Aktionspunkt 14 (effektive Gestaltung von Streitbeilegungsmechanismen)
Seit der Veröffentlichung der Empfehlungen der OECD iVm dem BEPS-Aktionspunkt 13 haben die Steuergesetzgeber rund um den Globus große Anstrengungen unternommen, um die notwendigen nationalen und internationalen rechtlichen und administrativen Rahmenbedingungen zur Umsetzung der Mindeststandards im Bereich der Verrechnungspreisdokumentation zu schaffen. Insbesondere stellte die gesetzliche Implementierung der CbC-Berichterstattung durch multilateral tätige Unternehmensgruppen zahl...