Verrechnungspreisdokumentationspflichten
2. Aufl. 2018
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S. 79
4.1. Bestehende Dokumentationspflichten
Das VPDG führt bei global agierenden Unternehmen erst ab einer (Umsatz-)Größe von 50 Mio € zu standardisierten, exakt definierten Dokumentationspflichten. Es gilt damit faktisch nur für (relativ) wenige Unternehmen in Österreich. Für alle anderen (und das ist die Mehrheit) international tätigen Unternehmen bleibt alles beim Alten, da § 3 Abs 4 VPDG normiert, dass neben dem VPDG bestehende Dokumentationspflichten unberührt bleiben.
Laut der BMF-Info zur Verrechnungspreisdokumentation hat der AbgPfl
dementsprechend im Rahmen der ihn nach den Bestimmungen der §§ 124, 131 und 138 BAO treffenden Obliegenheiten zu belegen, dass die Preisgestaltung in Geschäftsbeziehungen zu nahestehenden Unternehmen auf der Grundlage der Bestimmungen des § 6 Z 6 EStG und der dem Art 7 und 9 OECD MA nachgebildeten Bestimmungen des jeweiligen Doppelbesteuerungsabkommens dem Grundsatz des Fremdvergleichs entspricht.
Abzuwarten wird sein, ob sich auch für diese Unternehmen, die eben nicht unmittelbar dem Regime des VPDG unterliegen, gleichsam indirekte Auswirkungen ergeben. Es wird vermutet, dass sich die im VPDG vorgesehenen Dokumentationspflichten zu einem üblichen und für derartige Unternehmen zumutbaren...