Die vermögensverwaltende Personengesellschaft
1. Aufl. 2017
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S. 483. Steuerrecht
3.1. Die Abgrenzung zwischen Gewerbebetrieb und Vermögensverwaltung
3.1.1. Unterscheidungsmerkmal zwischen betrieblichen und außerbetrieblichen Einkünften
3.1.1.1. Allgemein
Im Ertragsteuerrecht wird zwischen betrieblichen und außerbetrieblichen Einkünften unterschieden. Den zu den betrieblichen Einkünften zählenden Einkunftsarten der Land- und Forstwirtschaft (§ 21 EStG), der selbständigen Arbeit (§ 22 EStG) und des Gewerbebetriebs (§ 23 EStG) ist gemeinsam, dass sowohl die laufenden Erträge als auch Wertveränderungen bei Wirtschaftsgütern stets der Besteuerung unterliegen. Bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit, Kapitalvermögen, Vermietung und Verpachtung und sonstigen Einkünften (außerbetrieblichen Einkünften) werden grundsätzlich nur die aus der Einkunftsquelle fließenden laufenden Einnahmen abzüglich der Werbungskosten besteuert. Der Vermögensstamm wird bei den außerbetrieblichen Einkünften nur insofern der Besteuerung unterworfen, als es sich um private Grundstücksveräußerung (§ 30 EStG), Gewinne aus realisierten Wertsteigerungen (§ 27 Abs 3 EStG) oder Spekulationsgeschäfte (§ 31 EStG) handelt.
3.1.1.2. Merkmale der betrieblichen Einkünfte
Zwar enthält das EStG keine Definition, was unter Einkünften aus Land- und Forstw...