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SWK 20-21, 15. Juli 2018, Seite 934

Umsatzsteuer-Update Juli 2018: Aktuelles auf einen Blick

Gesetzgebung – Verwaltungspraxis – Rechtsprechung

Mario Mayr

„Was gibt es Neues?“ – Dieser Nachrichtenüberblick bietet kurz und bündig alles Wissenswerte rund um die Umsatzsteuer für den Unternehmensalltag und die Beratungspraxis.

1. Vorsteuerabzug nur bei tatsächlich erbrachter Lieferung

Art 17 der 6. MwSt-RL idF RL 91/680/EWG ist dahin auszulegen, dass die Verwaltung, die einem steuerpflichtigen Rechnungsempfänger das Recht auf Abzug der auf der Rechnung ausgewiesenen Mehrwertsteuer versagt, nur nachweisen muss, dass die der Rechnung entsprechenden Umsätze tatsächlich nicht bewirkt wurden ( verb Rs C‑459/17 und C‑460/17, SGI und Valériane SNC).

Anmerkung: Streitgegenständlich war die Abzugsberechtigung von SGI bzw Valériane SNC im Zusammenhang mit auf verschiedenen Rechnungen über den Kauf von Ausrüstungsgegenständen ausgewiesener Mehrwertsteuer. Der Abzug der Vorsteuer wurde in beiden Fällen verweigert, weil die Rechnungen keinen tatsächlichen Lieferungen entsprachen.

SGI, die sich auf ihre Gutgläubigkeit berief, hatte weder bestritten, dass zahlreiche Umsätze keinen tatsächlichen Lieferungen entsprochen hätten, noch, dass Lieferungen verspätet gewesen waren. Sie hatte auch nicht bestritten, dass bestimmte Transaktionen annul...

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